Frage:
Angestellt bei US Organisation, lebe im Ausland, Wohnsitz in D. Wo zahle ich Steuern?
jay k
2014-02-25 15:02:06 UTC
Hallo Welt,

ich arbeite in einem afrikanischen Land bei einer Organisation, die in den USA registriert ist. Mein Gehalt wird auf mein deutsches Konto überwiesen. Ich bin auch noch in Deutschland gemeldet, also Wohnsitz ist hier. Ich habe die Doppelbürgerschaft und frage mich jetzt, wo ich Steuern zahlen muss oder kann. Reicht es, wenn ich in Amerika, als Amerikanerin Steuern zahle, oder geht es um meinen Wohnsitz und ich zahle hier Steuern als Deutsche?

Kennt sich jemand mit Doppelbürgerschaft und dieser Dreiecks Situation aus?

Danke!
Acht antworten:
Fankle
2014-02-27 06:32:19 UTC
Wie man an den Diskussionen hier sehen kann, ist es mit zwei Laendern ist es schon kompliziert genug. Die Dreiecks-Combo mit doppelter Staatsbuergerschaft macht es nicht einfacher, und dazu kann ich auch nichts beitragen, da ich mich mit der Besteuerung von Auslands-Amerikanern nicht auskenne.



Frage 3 Steuerberater und du bekommst 5 Antworten (auch aus eigener Erfahrung). Da hilft nur herumfragen. Der Arbeitgeber kann oder kann auch nicht weiterhelfen. Die Schwarmintelligenz von Yahoo Clever ist in aller Regel auch nicht hilfreich. Ein Steuerberater oder Fachanwalt fuer Steuerrecht ist da schon besser, aber es gibt nicht sehr viele, die sich mit dieser speziellen Materie auskennen. Good luck!



Ich muss rio-blanco aus eigener Erfahrung widersprechen. Die 183-Tage-Regel greift sehr wohl, wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat und auch gemeldet ist, ABER wenn man mehr als 183 Tage im Ausland ist UND im Ausland das Einkommen erzielt und versteuert UND es mit Deutschland ein DBA gibt, das die 183-Tage-Regel enthaelt. Ich glaube aber gehoert zu haben, dass das alles nicht hilft, wenn man fuer eine deutsche Firma im Ausland arbeitet.
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2014-02-25 19:06:36 UTC
ich lebe in Deutschland und arbeite in norwegen,bin 4 Wochen in norwegen und dann 13 tage in Deutschland.meine frau arbeitet in Deutschland.ich muss in beiden ländern eine Steuererklärung abgeben, zahle aber nur in norwegen steuern. da ich viele ausgaben habe, Wohnung in norwegen und die Fahrerei,bekommen wir die gesamten Lohnsteuern meiner frau zurückerstattet. so läuft das normalerweise
rio-blanco
2014-02-26 02:51:34 UTC
Du wirst sowohl in den USA als auch in Deutschland eine Steuererklärung abgeben müssen. In Deutschland werden die Steuern, die Du bereits in den USA gezahlt hast, berücksichtigt. Also, wenn Du in den USA 3 € Steuern zahlen mußt und in Deutschland 4, dann mußt Du netto noch 1€ in Deutschland zahlen.



@ TomDuke: So einfach ist das nicht. Die 183 Tage Regel gilt nur, wenn Du KEINEN Wohnsitz in D hast. Wenn Du einen Wohnsitz in D hast, bist Du voll steuerpflichtig. Dabei gilt es schon als Wohnsitz, wenn es sich um ein Zimmer mit Kochgelegenheit handelt, das du länger als 14 Tage nutzt. Ob Du da gemeldet bist oder nicht, ist steuerrechtlich irrelevant.
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2014-02-26 00:11:16 UTC
Fast alle Länder erheben Steuern auf Arbeitseinkommen, die in ihrem Hoheitsgebiet erzielt werden .

Das heisst : Mit hoher Wahrscheinlichkeit verlangt auch das Land, in dem Du arbeitest, Steuern von deinem Arbeitslohn .

Weiterhin erheben fast alle Länder dieser Welt Einkommensteuer von denen, die in einem Land wohnen;

( das sind auch solche, die noch einen Wohnsitz id BRD haben ...) das macht auch die BRD so . Das heisst : Im Prinzip erhebt auch die BRD Anspruch auf die Besteuerung deines Arbeitslohnes ...

Verschärfend : Du hast auch noch die US-Staatsbürgerschaft ... Die USA erheben ihre Einkommensteuern nach dem Staatsbürgerschaftsprinzip, soll heissen : Die USA verlangen grundsätzlich von jedem US-Staatsangehörigen Einkommensteuer ...



Um in solchen Fällen eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung zu verhindern, haben viele Staaten bilaterale Verträge ( = Doppelbesteuerungsabkommen, DBA ) abgeschlossen, in denen geregelt ist, welches Land auf welche Einkünfte - unter welchen Voraussetzungen - Steuern erheben darf, und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird ....

Um in deinem Fall eine konkrete Auskunft geben zu können, müsste man zunächst wissen, um welches Land es geht ..und ob dieses Land mit der BRD ein DBA abgeschlossen hat . In den meisten DBA ist bei Arbeitseinkünften die Regelung so, dass bei einem Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Land der gewöhnlichen Arbeitsstätte das Besteuerungsrecht bei diesem Land liegt...und das andere Land diese Einkünfte allenfalls über einen sog. Progressionsvorbehalt für die Ermittlung der anderen Einkunftsarten in diesem Land berücksichtigt werden dürfen . Konkret : Du würdest ESt dort bezahlen, wo Du arbeitest, wenn Du dich dort lange genug aufhältst ...( kalenderjahrbezogen ..! ); falls Du in der BRD noch andere Einkünfte , zBsp aus VuV hast, dann wird das Arbeitseinkommen hier für die Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt ...

Jetzt kommen noch die USA : Hier besteht ein DBA mit der BRD : Bei Arbeitseinkünften in einem der beiden Länder ..und Wohnsitz in dem anderen gilt die Besteuerung am Ort de Einkünfte...und die USA erheben auf diese Einkünfte keine ESt ...; ich nehme an , das gilt auch für Einkünfte, die aus einem anderen Land bezogen werden, wenn man nachweist, dass die Einkünfte in diesem Drittland schon versteuert worden sind ....

Wenn dein AG eine US-Organisation ist, müssten die Dir das eigentlich sagen können; nach meiner Erfahrung kennen sich die US-Firmen mit internationalen Einsätzen in diesen Fragen recht gut aus ....
TomDuke
2014-02-25 22:07:24 UTC
Wenn Du laenger als 183 Tage im Ausland bist, bist Du in Deutschland nicht mehr Steuerpflichtig. Generell bist Du in dem Land wo Du arbeitest Steuerpflichtig. Da Du noch in Deutschland gemeldet bist, kann es sein das Du dem Finanzamt Zeigen musst das Du in Afrika arbeitest, anspnsten wirst Du einen Steueranschlag bekommen. Arbeitest du fuer die amerikanische Firma in Afrika oder ist es eine Filiale der amerikanischen Firma in Afrika? Das ist auch ein Unterschied.
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2014-02-25 16:57:17 UTC
steuer werden in dem land gezahlt, in dem man arbeitet!

demzufolge werden deine steuern wahrscheinlich in dem afrikanischen land, in dem du arbeitest, fällig.

die leute, die hier in deutschland bei z.b. us-unternehmen arbeiten, zahlen doch auch in deutschland steuern und nicht in den usa.

einer meiner kollegen ist kongolese und zahlt auch hier in deutschland seine steuern und nicht im kongo
2014-02-25 19:58:40 UTC
Doppelbuergerschaft hat alles verdoppelt, auch die Ehre, sagt mein Opa. Es geht nicht ohne Abkommen.
2014-02-25 15:23:21 UTC
Bei solchen Fragen frägst du am besten deinen Arbeitgeber. Der weiss bestimmt mehr als wir hier.



Ich könnte mir vorstellen, dass du sowohl in Amerika Steuern, als auch in Deutschland Steuern abgeben musst, bin mir aber dabei nicht sicher.



Darum frage deinen Arbeitgeber, wie das dort gehandhabt wird.



Inanna


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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