Fast alle Länder erheben Steuern auf Arbeitseinkommen, die in ihrem Hoheitsgebiet erzielt werden .
Das heisst : Mit hoher Wahrscheinlichkeit verlangt auch das Land, in dem Du arbeitest, Steuern von deinem Arbeitslohn .
Weiterhin erheben fast alle Länder dieser Welt Einkommensteuer von denen, die in einem Land wohnen;
( das sind auch solche, die noch einen Wohnsitz id BRD haben ...) das macht auch die BRD so . Das heisst : Im Prinzip erhebt auch die BRD Anspruch auf die Besteuerung deines Arbeitslohnes ...
Verschärfend : Du hast auch noch die US-Staatsbürgerschaft ... Die USA erheben ihre Einkommensteuern nach dem Staatsbürgerschaftsprinzip, soll heissen : Die USA verlangen grundsätzlich von jedem US-Staatsangehörigen Einkommensteuer ...
Um in solchen Fällen eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung zu verhindern, haben viele Staaten bilaterale Verträge ( = Doppelbesteuerungsabkommen, DBA ) abgeschlossen, in denen geregelt ist, welches Land auf welche Einkünfte - unter welchen Voraussetzungen - Steuern erheben darf, und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird ....
Um in deinem Fall eine konkrete Auskunft geben zu können, müsste man zunächst wissen, um welches Land es geht ..und ob dieses Land mit der BRD ein DBA abgeschlossen hat . In den meisten DBA ist bei Arbeitseinkünften die Regelung so, dass bei einem Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Land der gewöhnlichen Arbeitsstätte das Besteuerungsrecht bei diesem Land liegt...und das andere Land diese Einkünfte allenfalls über einen sog. Progressionsvorbehalt für die Ermittlung der anderen Einkunftsarten in diesem Land berücksichtigt werden dürfen . Konkret : Du würdest ESt dort bezahlen, wo Du arbeitest, wenn Du dich dort lange genug aufhältst ...( kalenderjahrbezogen ..! ); falls Du in der BRD noch andere Einkünfte , zBsp aus VuV hast, dann wird das Arbeitseinkommen hier für die Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt ...
Jetzt kommen noch die USA : Hier besteht ein DBA mit der BRD : Bei Arbeitseinkünften in einem der beiden Länder ..und Wohnsitz in dem anderen gilt die Besteuerung am Ort de Einkünfte...und die USA erheben auf diese Einkünfte keine ESt ...; ich nehme an , das gilt auch für Einkünfte, die aus einem anderen Land bezogen werden, wenn man nachweist, dass die Einkünfte in diesem Drittland schon versteuert worden sind ....
Wenn dein AG eine US-Organisation ist, müssten die Dir das eigentlich sagen können; nach meiner Erfahrung kennen sich die US-Firmen mit internationalen Einsätzen in diesen Fragen recht gut aus ....